Die wichtigsten Aufgaben der
Verwaltung der Depositen, Hinterlegungen und Einspruchszustellungen
bestehen aus der Entgegennahme, der Verwahrung und Rückgabe an den
Berechtigten von Einlagen, in Geld und in Wertpapieren.
Diese Einlagen können gesetzlich, verordnungsrechtlich,
gerichtlich oder administrativ auferlegt werden oder freiwillig hinterlegt
werden.
Seit 2007 wurde der Verwaltung DHE der zusätzliche Auftrag
anvertraut, die Guthaben inaktiever Konten, von denen die Inhaber nicht innerhalb
der vorgesehenen Frist ausfindig gemacht werden konnten, zu verwalten.